Anbieterin:
HyBrayn ООД („ХАЙБРЕЙН“ ООД, im Handelsregister in lateinischer Schrift "HYBRAYN" LTD.)
Sitz: Varna Center Odesos, бул. „Владислав Варненчик“ 112, ет. 5, 9000 Varna, Bulgarien (гр. Варна 9000, район Одесос, бул. „Владислав Варненчик“ № 112, ет. 5)
Eingetragen im bulgarischen Handelsregister (Търговски регистър) unter EIK 208576740
USt-IdNr.: BG208576740
Geschäftsführer (Управители): Jonas Moritz Lachowitzer und Alexander Peter Vallon, jeder einzeln vertretungsberechtigt
E-Mail: [email protected] · Support: [email protected] · Website: immobrayn.de

1. Geltungsbereich; nur Unternehmer

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software immobrayn und die damit verbundenen Leistungen zwischen der HyBrayn ООД (im Folgenden „HyBrayn“) und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“).

(2) immobrayn wird ausschließlich Unternehmern angeboten. Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. HyBrayn schließt keine Verträge mit Verbrauchern.

(3) Der Kunde bestätigt bei der Bestellung ausdrücklich, dass er als Unternehmer im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit bestellt. Bestellen können derzeit nur Unternehmen mit einer gültigen deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

(4) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn HyBrayn ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragspartner, Sprache

(1) Vertragspartner des Kunden ist die HyBrayn ООД mit den oben genannten Angaben. immobrayn ist ein Produkt der HyBrayn.

(2) Vertragssprache ist Deutsch. Maßgeblich ist allein die deutsche Fassung dieser AGB und ihrer Anlagen. Übersetzungen dienen nur der Information.

3. Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von immobrayn und der Preise auf der Website ist kein Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben.

(2) Mit dem Absenden des Bestellformulars über die Schaltfläche „Verbindlich bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags nach diesen AGB ab. Voraussetzung ist, dass der Kunde vorher durch Anklicken des vorgesehenen Kästchens erklärt, diese AGB einschließlich des Vertrags zur Auftragsverarbeitung (Anlage 3) zu akzeptieren.

(3) HyBrayn nimmt das Angebot durch eine automatisch versandte Bestätigungs-E-Mail an. Mit Zugang dieser E-Mail ist der Vertrag geschlossen. Leistung, Zahlung und Laufzeit beginnen erst nach Ziff. 4. Die übrigen Regelungen, insbesondere Ziff. 5, 6 und 8, gelten ab Vertragsschluss.

(4) Der Kunde kann diese AGB mit allen Anlagen vor der Bestellung auf der Website als PDF-Datei abrufen, speichern und ausdrucken. HyBrayn sendet dem Kunden die bei der Bestellung geltende Fassung der AGB und des Vertrags zur Auftragsverarbeitung zusätzlich mit der Bestätigungs-E-Mail als PDF-Anhang in Textform.

(5) Die im Bestellformular und in der Bestätigungs-E-Mail festgehaltenen Angaben (insbesondere Zahl der Firmen, Zahlweise, Preis, Gründerpreis) gehen diesen AGB vor, soweit sie voneinander abweichen.

4. Aufschiebende Bedingung und Einrichtung

(1) Die Pflicht von HyBrayn zur Bereitstellung von immobrayn, die Zahlungspflicht des Kunden und die Vertragslaufzeit stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Einrichtung abgeschlossen ist (чл. 25 ЗЗД). Die Einrichtung ist abgeschlossen, wenn HyBrayn dem Kunden in Textform mitteilt: „Einrichtung abgeschlossen“. Der Tag des Zugangs dieser Mitteilung ist der „Einrichtungstag“.

(2) Leistung, Zahlung und Laufzeit beginnen am Einrichtungstag. Eine Rückwirkung auf den Tag der Bestellung ist ausgeschlossen. Bis zum Einrichtungstag zahlt der Kunde nichts.

(3) HyBrayn richtet in der Reihenfolge der eingegangenen Bestellungen ein. Spätester Einrichtungstermin ist der 31.01.2027.

(4) Ist die Einrichtung bis zum Ablauf des 31.01.2027 nicht abgeschlossen, kann der Kunde bis zum Einrichtungstag kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären; eine E-Mail genügt. Das gilt nicht, wenn der Kunde den Abschluss der Einrichtung wider Treu und Glauben verhindert hat; in diesem Fall gilt die Bedingung nach чл. 25 Abs. 1 Satz 2 ЗЗД als eingetreten.

5. Rücktritt von HyBrayn nur aus objektiven Gründen

(1) HyBrayn kann vor dem Einrichtungstag nur aus den folgenden Gründen vom Vertrag zurücktreten:

a) Der Kunde nutzt für seine Firmenpost kein Google Workspace.

b) Der Kunde legt das befristete Einrichtungskonto nach Ziff. 8 Abs. 1 Buchst. d nicht binnen 30 Tagen nach Aufforderung durch HyBrayn in Textform an.

c) Der Kunde hat einen Gutscheincode für den Gründerpreis verwendet, ist aber nicht Mitglied der Gruppe, für die der Code ausgegeben wurde.

d) Die USt-IdNr. des Kunden ist ungültig oder der Kunde ist kein Unternehmer im Sinne von Ziff. 1.

(2) Im Fall von Abs. 1 Buchst. c teilt HyBrayn dem Kunden zunächst in Textform mit, dass der Gründerpreis nicht gilt, und bietet ihm die Fortsetzung des Vertrags zum Normalpreis laut Preisblatt (Anlage 4) an. Erklärt der Kunde binnen 14 Tagen nach Zugang dieser Mitteilung in Textform, dass er den Vertrag zum Normalpreis fortsetzen will, gilt der Vertrag zum Normalpreis. Andernfalls kann HyBrayn zurücktreten.

(3) Der Rücktritt ist in Textform zu erklären. Er ist für beide Seiten kostenlos.

6. Änderungsvorbehalt bis zur Einrichtung

(1) HyBrayn darf diese AGB und ihre Anlagen bis zum Einrichtungstag ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht. Sachliche Gründe sind insbesondere das Ergebnis einer rechtlichen Prüfung dieser AGB, Änderungen von Gesetzen oder der Rechtsprechung und Vorgaben von Behörden. Die vereinbarten Preise, der Gründerpreis und der späteste Einrichtungstermin bleiben von solchen Änderungen unberührt.

(2) HyBrayn teilt dem Kunden die geänderte Fassung vor dem Einrichtungstag in Textform mit und hebt die Änderungen hervor.

(3) Ist eine Änderung für den Kunden nachteilig, kann er binnen 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären. HyBrayn weist in der Mitteilung auf dieses Rücktrittsrecht, die Frist und die Folge nach Abs. 4 hin.

(4) Tritt der Kunde nicht fristgerecht zurück, gilt ab dem Einrichtungstag die geänderte Fassung.

7. Leistungsbeschreibung

(1) Den Umfang der Leistungen von immobrayn regelt die Leistungsbeschreibung in Anlage 1.

(2) Ausdrücklich nicht geschuldet sind:

a) Steuerberatung und Rechtsberatung. immobrayn legt Belege für den Steuerberater des Kunden bereit; die steuerliche Bewertung bleibt beim Kunden und seinem Steuerberater.

b) Eine revisionssichere Archivierung im Sinne der GoBD. Die Aufbewahrung der Belege nach den für den Kunden geltenden Vorschriften (zum Beispiel § 147 AO) bleibt Aufgabe des Kunden.

c) Eine Schnittstelle zu DATEV oder anderer Buchhaltungssoftware. immobrayn legt Belege in einem Ordner im Google Drive des Kunden ab; eine Übertragung an DATEV findet nicht statt.

d) Die Erkennung von Belegen aus dem Text einer E-Mail oder aus Links. immobrayn liest Belege, die als Datei vorliegen (Anlage 1).

e) Die Anbindung von Microsoft 365, Outlook oder anderen Postfächern außerhalb von Google Workspace.

f) Funktionen für Ankauf und Kalkulation von Immobilien sowie Mieterverwaltung und Nebenkostenabrechnung.

8. Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde schafft die Voraussetzungen für Einrichtung und Betrieb. Insbesondere gilt:

a) Er nutzt Google Workspace und verfügt dort über ein Konto mit der Rolle Super-Administrator.

b) Er stellt ein zentrales Postfach in Google Workspace bereit, in dem seine Belege eingehen.

c) Er trägt seine Stammdaten (Firmen, Objekte, Konten, Absender) vollständig und richtig in die Vorlage von HyBrayn ein und hält sie während der Laufzeit aktuell.

d) Er legt nach der Anleitung von HyBrayn in seinem Google Workspace ein als solches gekennzeichnetes, befristetes Konto mit der Rolle Super-Administrator für HyBrayn an (befristetes Einrichtungskonto) und sperrt es nach Abschluss der Einrichtung. Zugangsdaten zu Konten des Kunden oder seiner Mitarbeiter gibt der Kunde HyBrayn nicht heraus; HyBrayn nimmt solche Zugangsdaten nicht an.

e) Er nimmt am Abschlussanruf teil, in dem er die Freigabe des Postfachs erteilt.

f) Er kontrolliert selbst die Belege, die immobrayn ihm in der Prüfliste vorlegt, und entscheidet über sie.

(2) Ergebnisse, die sich aus fehlenden, falschen oder veralteten Stammdaten oder aus einer unterbliebenen Mitwirkung ergeben, sind kein Mangel der Leistung von HyBrayn.

9. Einrichtung und Zusatzleistungen

(1) Die Einrichtung kostet laut Preisblatt (Anlage 4) 349 € netto, mit Gründerpreis 0 €. Sie umfasst:

a) ein Vorgespräch,

b) die Einrichtungsanleitung von HyBrayn,

c) die Einrichtung durch HyBrayn über das befristete Einrichtungskonto nach Ziff. 8 Abs. 1 Buchst. d,

d) die Anbindung von immobrayn an das Google Workspace des Kunden,

e) die Übernahme der Stammdaten aus der ausgefüllten Vorlage,

f) den Abschlussanruf.

(2) Das Entgelt für die Einrichtung wird am Einrichtungstag fällig.

(3) Weitere Arbeiten, insbesondere die Übernahme älterer Belege (Altbestand), die Suche nach Daten für die Vorlage und Nacharbeiten, die nicht auf einem Fehler von HyBrayn beruhen, erbringt HyBrayn nur nach vorheriger Freigabe durch den Kunden in Textform. Sie werden nach tatsächlichem Zeitaufwand mit 120 € pro Stunde netto berechnet.

10. Preise, Firmen, Zahlung und Umsatzsteuer

10.1 Alle Preise sind Nettopreise in Euro.

10.2 HyBrayn hat ihren Sitz in Bulgarien. Für die Leistungen nach diesem Vertrag schuldet der Kunde als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach Art. 196 der Richtlinie 2006/112/EG und § 13b UStG). HyBrayn stellt ihre Rechnungen ohne Umsatzsteuer und mit einem entsprechenden Hinweis aus.

10.3 Der Kunde versichert, dass er die Leistungen als Unternehmer für sein Unternehmen bezieht, und teilt bei der Bestellung seine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit. Änderungen seiner Firma, seiner Anschrift oder seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer teilt er HyBrayn unverzüglich in Textform mit.

10.4 Schuldet HyBrayn wegen unzutreffender oder unvollständiger Angaben des Kunden selbst Umsatzsteuer für eine Leistung, darf HyBrayn diese Umsatzsteuer dem Kunden zusätzlich zum Nettopreis in Rechnung stellen.

10.5 Der Kunde ist damit einverstanden, dass HyBrayn Rechnungen ausschließlich elektronisch als PDF per E-Mail übermittelt.

10.6 Die Preise ergeben sich aus dem Preisblatt (Anlage 4) und den Angaben in der Bestellung. Im Grundpreis ist eine Firma enthalten. Jede weitere Firma kostet 50 € pro Monat netto zusätzlich, bis zu insgesamt vier Firmen. Für mehr als vier Firmen macht HyBrayn ein individuelles Angebot.

10.7 Als „Firma“ zählt jede Einheit mit eigener Ablage: jede Gesellschaft, jedes Einzelunternehmen und der Privatbereich (Privatbestand) des Kunden als eine Firma.

10.8 Kommt während der Laufzeit eine Firma hinzu, gilt der Aufpreis ab dem Folgemonat der Einrichtung der neuen Firma. Bei jährlicher Zahlweise berechnet HyBrayn den Aufpreis für die verbleibenden vollen Monate des laufenden Vertragsjahres gesondert. Fällt eine Firma weg, verringert sich der Preis zum Ende der jeweiligen Laufzeit, wenn der Kunde dies HyBrayn mindestens einen Monat vorher in Textform mitteilt.

10.9 Die Zahl der Nutzer und der Objekte ist nicht begrenzt. Für die Verarbeitung durch die KI gilt das Monatskontingent nach Ziff. 17.

10.10 Die Entgelte sind je nach gewählter Zahlweise monatlich oder jährlich im Voraus zu zahlen, erstmals am Einrichtungstag. Bei jährlicher Zahlweise zahlt der Kunde für zwölf Monate zehn Monatsentgelte. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienst Stripe, standardmäßig per SEPA-Lastschrift. Entgelte für Zusatzleistungen nach Ziff. 9 Abs. 3 werden nach Erbringung berechnet. Entgelte für weitere Aktionen nach Ziff. 17 Abs. 4 berechnet HyBrayn monatlich nachträglich, auch bei jährlicher Zahlweise.

11. Gründerpreis

(1) Der Kunde erhält den Gründerpreis nur, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

a) Er hat bei der Bestellung einen gültigen Gutscheincode angegeben.

b) Er ist Mitglied der Gruppe, für die der Code ausgegeben wurde.

c) Er hat bis spätestens 30.11.2026, 23:59 Uhr (Zeitzone Europe/Berlin) bestellt.

(2) Der Gründerpreis gilt für die ersten zwölf Vertragsmonate ab dem Einrichtungstag und nur für den Grundpreis (300 € statt 399 € pro Monat netto). Der Aufpreis für weitere Firmen nach Ziff. 10.6 wird nicht ermäßigt. Die Einrichtung kostet mit Gründerpreis 0 € statt 349 €.

(3) Ab dem 13. Vertragsmonat gilt der Normalpreis laut Preisblatt (Anlage 4). HyBrayn weist den Kunden spätestens sechs Wochen vor diesem Zeitpunkt in Textform darauf hin. Der Wechsel zum Normalpreis ist vereinbart und keine Preisanpassung im Sinne von Ziff. 14.

12. Laufzeit, Verlängerung, Kündigung

(1) Die Erstlaufzeit beträgt zwölf Monate ab dem Einrichtungstag, bei monatlicher wie bei jährlicher Zahlweise.

(2) Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch, und zwar

a) bei jährlicher Zahlweise um jeweils zwölf Monate,

b) bei monatlicher Zahlweise um jeweils einen Monat,

wenn nicht eine Seite mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt.

(3) Während der Erstlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht nach Ziff. 13, die Sonderkündigungsrechte nach diesen AGB und nach Ziffer 7 des AVV und das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

(4) Der Kunde kann die Zahlweise zum Ende einer Laufzeit wechseln, wenn er dies HyBrayn mindestens einen Monat vorher in Textform mitteilt. Die folgende Laufzeit richtet sich dann nach der neuen Zahlweise.

(5) Jede Kündigung bedarf der Textform; eine E-Mail genügt.

13. Wechsel nach dem Data Act; Datenexport und Löschung

(1) Soweit die Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) auf diesen Vertrag anwendbar ist, gelten die folgenden Absätze 2 bis 9 zusätzlich und gehen Ziff. 12 vor.

(2) Der Kunde kann jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten in Textform erklären, dass er zu einem anderen Anbieter oder auf eigene Technik wechseln oder seine Daten löschen lassen will. Nach Ablauf dieser Frist teilt er HyBrayn mit, welche dieser Möglichkeiten er wählt.

(3) An den Ablauf der Frist nach Abs. 2 schließt sich ein Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen an. In dieser Zeit betreibt HyBrayn immobrayn weiter, unterstützt den Kunden angemessen beim Wechsel und stellt ihm die Daten nach Anlage 2 bereit. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um einen von ihm bestimmten angemessenen Zeitraum verlängern. Ist der Wechsel in dieser Zeit technisch nicht durchführbar, teilt HyBrayn dies dem Kunden binnen 14 Werktagen im Sinne von Ziff. 16 Abs. 1 nach seiner Erklärung mit, begründet es und nennt einen anderen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten.

(4) Der Vertrag endet mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechsels oder, wenn der Kunde nur die Löschung seiner Daten wünscht, mit Ablauf der Frist nach Abs. 2. Bis zum Vertragsende schuldet der Kunde die vereinbarten Entgelte. Entgelte für den Wechsel oder den Export erhebt HyBrayn nicht.

(5) Endet der Vertrag nach Abs. 4 vor Ablauf der Erstlaufzeit, zahlt der Kunde eine Pauschale für die vorzeitige Beendigung. Sie besteht aus

a) dem anteilig erlassenen Einrichtungsentgelt: 349 € × Zahl der nicht mehr genutzten Monate der Erstlaufzeit ÷ 12, und

b) der Differenz zwischen Normalpreis und Gründerpreis des Grundpreises für die genutzten Monate der Erstlaufzeit.

Die Pauschale beträgt höchstens drei Monatsentgelte. Wer ohne Gründerpreis bestellt hat, zahlt keine Pauschale.

(6) Monatsentgelt im Sinne dieser Ziffer ist bei monatlicher Zahlweise das monatliche Entgelt laut Bestellung einschließlich des Aufpreises für weitere Firmen, bei jährlicher Zahlweise ein Zwölftel des Jahresentgelts.

(7) Hat der Kunde jährlich im Voraus gezahlt und endet der Vertrag nach Abs. 4 vor Ablauf des bezahlten Vertragsjahres, erstattet HyBrayn für jeden vollen Monat dieses Vertragsjahres, der nach dem Vertragsende liegt, ein Zwölftel des Jahresentgelts, abzüglich einer Pauschale nach Abs. 5. Das gilt in der Erstlaufzeit und in jedem Verlängerungsjahr.

(8) Die Daten, die der Kunde exportieren kann, und ihre Formate sind abschließend in Anlage 2 aufgeführt. Die Dokumente selbst liegen im Google Drive des Kunden und bleiben dort.

(9) Nach Ablauf des Übergangszeitraums kann der Kunde die Daten nach Anlage 2 noch 30 Kalendertage abrufen. Danach löscht HyBrayn sie vollständig nach Maßgabe von Abs. 10.

(10) Bei jeder Beendigung des Vertrags gilt: Der Kunde kann die Daten nach Anlage 2 noch 30 Tage nach Vertragsende abrufen. Danach löscht HyBrayn sie innerhalb von 30 Tagen, Kopien in Sicherungen spätestens 90 Tage nach Vertragsende. Einzelheiten regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Anlage 3). Angaben dazu, wo und nach welchem Recht die Daten verarbeitet werden, stehen auf der Seite immobrayn.de/datenstandorte.

14. Preisanpassung

(1) HyBrayn kann die Preise höchstens einmal je Kalenderjahr anpassen, frühestens mit Wirkung zum Ende der Erstlaufzeit. Anlass einer Erhöhung können nur gestiegene Kosten für Hosting, KI-Nutzung, Lizenzen oder Personal sein, die HyBrayn in der Mitteilung benennt.

(2) HyBrayn kündigt eine Preisanpassung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an.

(3) Erhöht sich der Preis um mehr als 10 %, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen. HyBrayn weist in der Ankündigung auf dieses Recht hin.

15. Verfügbarkeit und Wartung

(1) HyBrayn strebt eine Verfügbarkeit von immobrayn von 99,5 % im Jahresmittel an. Dieser Wert ist ein Ziel und keine zugesicherte Eigenschaft.

(2) Nicht als Ausfall zählen:

a) angekündigte Wartungsarbeiten von höchstens vier Stunden je Kalendermonat, die HyBrayn mindestens sieben Tage vorher ankündigt,

b) Störungen bei Google (Gmail, Drive, Chat, Anmeldung) oder bei Anthropic (KI), die HyBrayn nicht zu vertreten hat,

c) höhere Gewalt.

(3) Unterschreitet die Verfügbarkeit im Kalendermonat 99,5 % in drei aufeinanderfolgenden Monaten oder in drei Monaten innerhalb von sechs Monaten, kann der Kunde den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Eine Gutschrift oder Minderung des Entgelts ist damit nicht verbunden; weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt, soweit sie nicht nach Ziff. 22 beschränkt sind.

16. Support

(1) Der Kunde erreicht den Support per E-Mail an [email protected]. Supportzeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr (MEZ/MESZ). Ausgenommen sind die bundeseinheitlichen deutschen und die gesetzlichen bulgarischen Feiertage; die Liste der Tage des laufenden Jahres steht auf immobrayn.de/support. Werktage im Sinne dieser Ziffer sind die Tage mit Supportzeiten.

(2) Bei einem Totalausfall ist der Support auch an diesen Feiertagen erreichbar. Ein Totalausfall liegt vor, wenn immobrayn für alle Nutzer des Kunden nicht nutzbar ist.

(3) HyBrayn antwortet bei einem Totalausfall am selben Werktag, bei Meldungen außerhalb der Supportzeiten am nächsten Werktag, an Feiertagen am selben Tag. In allen anderen Fällen antwortet HyBrayn binnen zwei Werktagen. Eine Frist für die Lösung schuldet HyBrayn nicht.

17. Monatskontingent

(1) Im Preis enthalten sind 500 Aktionen pro Kalendermonat. Für jede weitere Firma nach Ziff. 10.6 erhöht sich das Kontingent um 125 Aktionen. Eine Aktion ist die Verarbeitung eines Belegs (Lesen, Zuordnen, Ablegen) oder die Beantwortung einer Nachricht an den Assistenten. Nicht verbrauchte Aktionen verfallen am Monatsende.

(2) Belege, die bei der Einrichtung aus dem Altbestand übernommen werden (Ziff. 9), zählen nicht zum Kontingent.

(3) Ist das Kontingent verbraucht, nimmt immobrayn neue Belege weiter an und verarbeitet sie zu Beginn des Folgemonats. Nachrichten an den Assistenten beantwortet immobrayn bis dahin nicht. Der Zugang zu immobrayn und zu bereits abgelegten Belegen bleibt bestehen.

(4) Der Kunde kann in immobrayn die Abrechnung nach Verbrauch ein- und ausschalten. Ist sie eingeschaltet, verarbeitet immobrayn auch über das Kontingent hinaus; jede weitere Aktion kostet 0,20 € netto.

(5) immobrayn zeigt dem Kunden den Verbrauch des laufenden Monats an und benachrichtigt ihn, wenn 80 % und 100 % des Kontingents erreicht sind.

(6) HyBrayn kann das Kontingent und den Preis nach Abs. 4 mit einer Frist von sechs Wochen in Textform ändern. Verringert sich dadurch das Kontingent oder steigt der Preis, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.

(7) HyBrayn darf technische Obergrenzen einrichten, die vor Fehlern und Missbrauch schützen und bei üblicher Nutzung nicht erreicht werden.

18. KI-Hinweis, unzulässige Zwecke

(1) immobrayn nutzt künstliche Intelligenz (KI) des Anbieters Anthropic, um Belege zu lesen, einzuordnen und Fragen zu beantworten. KI-Ergebnisse können fehlerhaft sein. immobrayn legt deshalb unsichere Fälle in der Prüfliste vor (Anlage 1). Antwort-Mails erstellt immobrayn nur als Entwurf; ob und was versendet wird, entscheidet der Kunde.

(2) Der Kunde darf immobrayn nicht einsetzen,

a) um die Kreditwürdigkeit oder Bonität natürlicher Personen zu bewerten, insbesondere von Mietern oder Mietinteressenten,

b) für automatisierte Entscheidungen, die gegenüber natürlichen Personen rechtliche Wirkung entfalten oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen,

c) zur Verarbeitung rechtswidriger Inhalte.

(3) Der Kunde stellt den Assistenten nur Personen aus seinem Unternehmen zur Verfügung und sorgt als Betreiber im Sinne der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) für Maßnahmen zur KI-Kompetenz seiner Mitarbeiter, die immobrayn nutzen.

19. Nutzungsrecht

(1) HyBrayn räumt dem Kunden für die Laufzeit das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, immobrayn für eigene Zwecke und für die Zwecke der in der Bestellung genannten Firmen zu nutzen.

(2) Alle Rechte an der Software, an ihrem Programmcode und an der Dokumentation bleiben bei HyBrayn.

20. Kundendaten

(1) Die Daten, die der Kunde in immobrayn verarbeitet, einschließlich der Belege und der Zuordnungen, gehören dem Kunden.

(2) HyBrayn verarbeitet Kundendaten nur zur Erfüllung dieses Vertrags und nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Anlage 3). HyBrayn nutzt Kundendaten weder zum Training von KI-Modellen noch zur Verbesserung ihrer Produkte und lässt dies auch durch Unterauftragnehmer nicht zu.

(3) HyBrayn darf technische Betriebsdaten ohne Inhalte der Belege (zum Beispiel Laufzeiten, Fehlerzähler, Auslastung) erheben und nutzen, um den Betrieb von immobrayn sicherzustellen.

21. Datenschutz

(1) Soweit HyBrayn im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) in Anlage 3. Er gilt ab dem Erhalt der ausgefüllten Stammdaten-Vorlage oder der ersten Anmeldung mit dem befristeten Einrichtungskonto, je nachdem, was früher liegt, und damit schon vor dem Einrichtungstag.

(2) In Fragen des Datenschutzes geht der AVV diesen AGB vor.

22. Haftung

(1) HyBrayn haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (чл. 94 ЗЗД).

(2) In allen anderen Fällen ist die Haftung von HyBrayn je Vertragsjahr insgesamt begrenzt auf die Summe der Entgelte, die der Kunde in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis an HyBrayn gezahlt hat, mindestens jedoch auf 1.000 €.

(3) HyBrayn haftet nicht für die steuerliche oder rechtliche Bewertung von Belegen, insbesondere nicht für die Einordnung eines Belegs als steuerrelevant, und nicht für Folgen fehlender oder falscher Stammdaten. Abs. 1 bleibt unberührt.

23. Technik- und Hosting-Wechsel

(1) HyBrayn darf die eingesetzte Technik, den Aufbau des Hostings und die eingesetzten Unterauftragnehmer ändern, wenn der Leistungsumfang nach Anlage 1 und das Schutzniveau für die Daten des Kunden mindestens gleich bleiben.

(2) Für Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern gilt das Verfahren nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Anlage 3).

24. Zusatzmodule

(1) HyBrayn kann weitere Module (zum Beispiel zur Unterstützung beim Ankauf von Immobilien) gegen gesondertes Entgelt anbieten.

(2) Solche Module sind nur geschuldet, wenn die Parteien sie gesondert vereinbaren. Aus diesem Vertrag besteht kein Anspruch darauf.

25. Änderungen der AGB nach der Einrichtung

(1) HyBrayn kann diese AGB nach dem Einrichtungstag ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere eine Änderung von Gesetzen, der Rechtsprechung oder behördlicher Vorgaben, eine Änderung der Leistungen von Unterauftragnehmern oder die Aufnahme neuer Funktionen. Für Preise gilt allein Ziff. 14.

(2) HyBrayn teilt dem Kunden die Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und hebt sie hervor.

(3) Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht bis zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform widerspricht (чл. 16 Abs. 3 ЗЗД). Widerspricht der Kunde, gelten für ihn die bisherigen AGB weiter. HyBrayn weist in der Mitteilung ausdrücklich auf die Widerspruchsfrist und darauf hin, dass die Änderungen gelten, wenn der Kunde schweigt.

26. Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien behandeln alle Informationen der anderen Partei vertraulich, die sie im Rahmen dieses Vertrags erhalten und die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den Umständen als vertraulich erkennbar sind. Sie nutzen solche Informationen nur zur Durchführung dieses Vertrags.

(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die ohne Verstoß gegen diesen Vertrag allgemein bekannt sind oder werden, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder die sie aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflicht offenlegen muss.

(3) Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus, solange die Information vertraulich ist.

27. Schlussbestimmungen

(1) Für diesen Vertrag gilt bulgarisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Vorschriften des Unionsrechts bleiben unberührt.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen HyBrayn sind die Gerichte in Varna, Bulgarien. HyBrayn kann den Kunden auch an diesen Gerichten oder an den Gerichten am Sitz des Kunden verklagen.

(3) Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform, soweit nichts anderes bestimmt ist; eine E-Mail genügt. Die Parteien vereinbaren, dass einfache und fortgeschrittene elektronische Signaturen der handschriftlichen Unterschrift gleichstehen.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Anlagen

Anlage 1 Leistungsbeschreibung · Anlage 2 Liste exportierbarer Daten und Formate · Anlage 3 Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) · Anlage 4 Preisblatt